Psychotherapeutische Behandlungen sind ärztlicher Hilfe gleichgestellt. Psychotherapiekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abgesetzt werden. Kostenzuschüsse erfolgen aber nur, wenn eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Deswegen sollten bei der eigenen Kranken- bzw. Gesundheitskasse Erkundigungen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Kostenrückerstattung eingeholt werden: BVAEB, ÖGK oder SVS.
Über mich & meine Ausbildungen
Körpertherapeutische Anliegen, gerontologische Fragestellungen, Sucht, Alkoholsucht und Burnout sind meine Spezialgebiete. Ganz wichtig ist mir auch das Thema Selbsterfahrung. Lernen Sie Ihre Stärken und Schwächen kennen und definieren Sie Ihre Grenzerfahrungen – ich begleite Sie. Ich bin überzeugt davon: Persönliche Ziele zu definieren und zu erreichen ist essenziell für ein befriedigendes Leben!